Unser Rettungsdienst leistet täglich gute Arbeit, die Notfallversorgung funktioniert. In kurzer Zeit sind Unfallopfer medizinisch versorgt und in Krankenhäuser eingeliefert.
Jedoch kommt es immer wieder vor, dass am Ort des Notfallgeschehens unverletzte Mitbetroffene zurückbleiben. Diese Menschen können oftmals nicht vom Rettungsdienstpersonal betreut werden, da aufgrund des Geschehens die Versorgung des Notfallpatienten vorgeht. Es stellt sich daher die Frage: durch welche Personen werden derartig Betroffene weitergehend betreut?
Hier bietet sich das Deutsche Rote Kreuz mit seiner im Rems-Murr-Kreis flächendeckenden Präsenz und entsprechenden Ausbildung der Aktiven in den Bereitschaften an. Dort findet sich auch die notwendige Vielfalt an Materialien, um eine situationsgerechte Betreuung durchzuführen.
Definition
Die Notfallnachsorge umfasst eine flächendeckende Betreuung und Versorgung von unverletzten Beteiligten von Unglücken und Katastrophen. Zu dieser Nachsorge gehören auch Situationen, die der Rettungsleitstelle bekannt werden, aber keine Indikation für einen Rettungsdiensteinsatz darstellen. So ist der Notfallnachsorgedienst auch für Angehörige von häuslich Verstorbenen da.
Einsatzindikation
Die Alarmierung erfolgt immer dann, wenn die Leitstelle oder das Rettungsdienstpersonal die Notwendigkeit zum Einsatz des Notfallnachsorgedienstes sieht.
Dies kann z.B. sein bei:
- Unfällen aller Art (z.B. Verkehrsunfall, Arbeitsunfall)
- Situationen, die keiner medizinischen Behandlung bedürfen
- Hausnotruf (sofern keine Bezugsperson erreichbar ist)
- Größere Schadensereignisse
- Pufferung der Situation nach Tod eines Angehörigen
Aufgaben
Folgende Maßnahmen können z.B. vom Notfallnachsorgedienst wahrgenommen werden:
- Versorgung der Betroffenen (Kleidung, Lebensmittel, Spielzeug, Hygieneartikel, Lesestoff usw.)
- Unterbringung der Betroffenen kurzfristig aufgrund der Witterung (Zelte, Gebäude)
- Unterbringung der Betroffenen längerfristig (Familien-, Gemeinschaftsunterkünfte)
- Transport des Gepäcks der Betroffenen
- Hinzuziehung von Sozialdiensten, Dolmetschern oder Seelsorgern
- Benachrichtigung von Familienangehörigen
- Organisation der Rückführung zum Heimatort oder Weiterfahrt zum Reiseziel
Erweiterte Maßnahmen
- Besuche der Verletzten im Krankenhaus
- Erledigung besonderer Wünsche von Verletzten
- Versorgung mit Gegenständen aus dem Reisegepäck der Verletzten
- Bereitstellung oder Einkauf von Bekleidung oder Bedarfsgütern für Verletzte
- Herstellung und Aufrechterhaltung der Verbindung zu Angehörigen der Verletzten
- Unterstützung bei Behördengängen
Standorte
Der Notfallnachsorgedienst wird von den Bereitschaften organisiert.
Der DRK-Ortsverein Kernen i. R. unterstütz das Team des Notfallnachsorgedienst im Rems-Murr-Kreis mit 2 aktiven Helfern.
Alarmierung
Die Alarmierung erfolgt durch die Rettungsleitstelle 07151 / 19222.
Der Alarm wird über Funkmeldeempfänger gegeben.
Personal und Ausbildung
Die Gruppe Notfallnachsorge kann sich aus Aktiven der Bereitschaften, des Sozialdienstes, des Rettungsdienstes oder der Schwesternhelferinnen zusammensetzen. Alle an diesem System beteiligten Personen müssen als Grundvoraussetzung mindestens eine Erste-Hilfe-Ausbildung besitzen.
Weitergehende Fortbildungslehrgänge müssen besucht werden.
Schweigepflicht
Alle Mitglieder des Notfallnachsorgedienstes unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich personenbezogener Daten. Hierzu gehören auch Kenntnisse über Erkrankungen, die der/die Helfer/in eventuell vom Betroffenen erlangt. Diese Schweigepflicht erstreckt sich auch über die Zeit der Mitgliedschaft beim Roten Kreuz hinaus.
Kosten
Der Notfallnachsorgedienst wird der Bevölkerung kostenlos angeboten.
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